"Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst und dies muss vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt werden.
Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben und durch einen entsprechenden Ausbildungsnachweis belegen können."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Laden Sie die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung einfach über "Meine TK" oder die TK-App hoch."