"Für die Behandlung können Sie in eine ärztliche oder physiotherapeutische Praxis gehen oder – seit dem 01.05.2023 – zu einem sogenannten Nichtvertragspartner. Das sind Osteopathen oder Heilpraktiker, die ihre Qualifikation nachweisen können. (...) Wichtig: Bitte lassen Sie sich die ärztliche Verordnung vor Ihrer Behandlung ausstellen."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten allen Versicherten – auch Säuglingen – bis zu 150 € pro Kalenderjahr (maximal drei Sitzungen à 50 €)."
Abrechnung:
Bitte reichen Sie uns in jedem Fall folgende Unterlagen ein:
- Originalrechnung
- Ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
- Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat (das Formular dafür können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann vom Behandler oder der Behandlerin ausfüllen lassen.
Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Qualifikationsnachweise einfach im Online-Portal Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Dann registrieren Sie sich kostenfrei unter: kkh.de/meine-kkh