"Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker (mit Ausbildung zum Physiotherapeuten), die aufgrund ihrer osteopathischen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt sind."
Leistungsumfang:
"Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung."
Abrechnung:
"Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen."