Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, äußert sich zur Frage, inwieweit der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie die Ausübung der Osteopathie ermöglicht und verweist dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus 2009.
Demnach ist „die Osteopathie (...) nicht Gegenstand dieser Behandlungsmethoden und Therapieformen des Physiotherapeuten. Aus diesem Grunde umfasst die eingeschränkte HP Erlaubnis Physiotherapie auch nicht die osteopathische Tätigkeit des Physiotherapeuten (...)“.
Für die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis ist im Regelfall eine gesonderte Eignungsprüfung notwendig.
„In jedem Fall ist aber zu beachten: Auch bei Wegfall der Eignungsprüfung bleibt der Tätigkeitsbereich des Physiotherapeuten entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts streng begrenzt auf die Physiotherapie, was die osteopathische Tätigkeit ausschließt!“