Die ÄrzteZeitung berichtet über irreführende Werbung, die dann vorliegt, wenn Verfahren bewerben werden, für die keine wissenschaftlichen Wirksamkeitsbeweise vorliegen. Als Beispiel wird ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom November 2014 aufgeführt, das an eine Osteopathiepraxis ergangen war:
„Laut Landgericht bestehen in der Wissenschaft Zweifel an den Grundlagen der Osteopathie. Auch die Bewertung der Bundesärztekammer zu den osteopathischen Verfahren aus dem Jahr 2009 sei nicht ausreichend, um die Osteopathie als anerkannte Behandlungsmethode zu akzeptieren.“