Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, berichtet über das am 8. September ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Demnach dürfen Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung auch auf Verordnung nicht osteopathisch arbeiten:
„Das OLG stellt fest, dass Osteopathie über den Tätigkeits- und Ausbildungsbereich der Physiotherapie hinausgeht und nur durch Personen mit Heilpraktikererlaubnis oder durch Ärzte ausgeübt werden darf. Auch die Tatsache, dass der betroffene Physiotherapeut eine langjährige osteopathische Weiterbildung durchlaufen hatte und auf ärztliche Verordnung bzw. Verordnung eines HP arbeitete, ändere hieran laut OLG Düsseldorf nichts.“
Unklar ist u.a., welche Auswirkungen das Urteil auf die Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen haben wird.