Der Bundesverband Osteopathie, BVO, weist darauf hin, dass das jüngst ergangene OLG-Urteil (siehe News vom 23.09.15) eine Einzelfallentscheidung ist und „jedes Gericht in Deutschland in einer vergleichbaren Situation anders entscheiden“ kann.
Quelle: www.bv-osteopathie.de