Erneut berichtet der Verband Physikalische Therapie, VPT, über das OLG-Urteil (siehe News vom 25.09.15) und empfiehlt „seinen Mitgliedern, zunächst auf die Werbung mit Osteopathie und auf die Abgabe von Osteopathie zu verzichten, sofern sie keine Zulassung zum großen Heilpraktiker haben.“
Quelle: www.vpt.de