Der Rechtsanwalt und Experte für Heilpraktikerrecht, Dr. René Sasse, äußert sich auf seiner Praxiswebsite zum OLG-Urteil (siehe News vom 23.09.15).
Sasse hält die bislang praktizierte anteilige Erstattung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen für „nunmehr rechtswidrig (...).Zudem dürfte es Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern zukünftig nicht mehr möglich sein, osteopathische Behandlungen an einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikerzulassung zu delegieren.“
Sasse warnt auch vor den möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Urteils:
„Zudem hat das OLG einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz attestiert. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, so dass auch die Einleitung eines Strafverfahrens möglich wäre. Da zudem eine berufsbezogene Norm verletzt wird, kommen berufsrechtliche Sanktionen wie der Widerruf der Physiotherapeuten- oder sektoralen Heilpraktikererlaubnis in Betracht.“