Auch die Rechtsanwältin des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD, Dr. Sylke Wagner-Burkard, äußert sich zum OLG-Urteil, wonach Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden darf (siehe News vom 23.09.15).
„Neu war für viele Betroffene offensichtlich die Aussage des Gerichts, dass dies auch für die Physiotherapeuten gilt, die osteopathische Leistungen auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes erbringen.“
Wagner-Burkard weist darauf hin, dass die Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen keine „Legitimation der osteopathischen Leistung der Physiotherapeuten“ darstellt und sieht den VOD durch das Urteil „in seiner Forderung nach einem eigenen Berufsgesetz gestärkt.“