Auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, äußert sich nun zum OLG-Urteil und weist darauf hin, dass „die von den Richtern skizzierte Rechtslage (...) in allen Bundesländern“ wirke.
Der IFK will Osteopathie zu einer Weiterbildung für Physiotherpeuten machen und verweist dazu auf Hessen, „das die langjährige Forderung des IFK, verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die physiotherapeutische Weiterbildung in der Osteopathie zu schaffen, mit der WPO-Osteo umgesetzt hat.“
Die WPO-Osteo (Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie) ist auf Betreiben des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD, in 2008 in Hessen erlassen worden (siehe News vom 04.11.2008) und gilt noch bis 2018 (siehe News vom 09.09.2013).