Zum zweiten Mal berichtet die Ärztezeitung über das OLG-Urteil (siehe News vom 26.09.15) und zitiert dieses Mal aus der Stellungnahme zum Urteil des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD (siehe News vom 02.10.15):
„(...) allen Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen und nicht über die Heilpraktikererlaubnis verfügen, (ist) nochmals dringend geraten, diese zu erwerben und bis dahin auf die Werbung mit Osteopathie und die Abgabe von osteopathischen Leistungen zu verzichten".
Der VOD sieht sich durch das Düsseldorfer Urteil bestätigt. Angaben dazu, wie viele Physiotherapeuten Osteopathie ohne Heilerlaubnis praktizieren, „will man beim VOD nicht wagen. Die Dunkelziffer, so eine Verbandssprecherin auf Nachfrage der ‚Ärzte Zeitung’ sei ‚sicherlich hoch’".