Auch der nichtärztliche Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, nimmt Stellung zum OLG-Urteil und begrüßt die Feststellung des Gerichts, dass Osteopathie Heilkunde sei: „Aktuell ist als Erfolg zu werten: Die Gerichte erkennen an, dass es sich bei Osteopathie um Heilkunde handelt! Ein Pfund mit dem wir wuchern können. Deshalb sollten wir das auch in keinem Fall infrage stellen.“
Nichtärztlichen Osteopathen ohne Heilerlaubnis empfiehlt die BAO „die Heilerlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 HeilprG zu erwerben. (...) Langfristig betrachtet werden auf diese Weise mehr und mehr Osteopathen und Osteopathinnen in unserem Land tätig. Wenn sich diese über ihre Schulen, Vereine und Verbände (z. B. die BAO) gut organisieren, werden sie die politische Kraft entwickeln die es braucht, um die Politik davon zu überzeugen, dass gesundheitspolitischer Regelungsbedarf besteht.“