Die Osteopathieschule Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin, DAOM, stellt Text des OLG-Urteils online und verweist auf die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, zum Urteil (siehe News vom 10.10.15). Autor der Stellungnahme ist Robert Schleusener, Präsident der DAOM.