Der VOD begrüßt das in Hessen eingeführte Bußgeld für jene Therapeuten, die sich Osteopath nennen, ohne im Besitz der behördlichen Erlaubnis gemäß der WPO Osteo zu sein. Die Einführung von Bußgeldern bei Vergehen gegen die hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich Osteopathie (WPO-Osteo) sei als Zeichen der Qualitätssicherung zu werten.
Quelle: www.osteopathie.de