Der nichtärztliche Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, und der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, berichten über das Treffen der sog. Konsensgruppe (siehe News vom 04.07.14) am 7. Oktober. Anlass des Treffens war das OLG-Urteil.
Laut BAO „zeigt dieses Urteil des OLG Düsseldorf erneut den dringenden Regelungsbedarf des Berufs Osteopath. Die Mitglieder der Konsensgruppe haben sich verständigt gemeinsam die nächsten Schritte zu gehen.“
Laut VOD ist sich die Konsensgruppe einig, „gemeinsam weitere Schritte in Richtung der Anerkennung des Berufs Osteopath zu gehen und sieht das OLG-Urteil als gute Grundlage, um den Regelungsbedarf erneut herauszustellen – allein durch die Heilpraktikererlaubnis bestehe keine ausreichende Gewähr, um Patientensicherheit und Qualitätssicherung für die Osteopathie sicherzustellen.“
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