Auch der Verband Freier Osteopathen, VFO, äußert sich zum OLG-Urteil und rät zur Gelassenheit: „Lassen Sie sich jetzt nicht von der aufgeregten und kakophonen Informationswelle beunruhigen: Es wird so heiß nicht gegessen, wie derzeit die Kommentatoren aus allen Richtungen die Angelegenheit aufkochen.“
Trotzdem rät der VFO seinen Mitgliedern, „die keine HP-Zulassung haben, ihre Werbeaussage hinsichtlich der Osteopathie umzustellen, z.B. mit einer Erklärung wie "auf fachmed. Anordnung". Auch hilfreich könnte sein, "Osteopathische Energie- und Entspannungsarbeit" anzubieten."