Auch der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, berichtet vom Treffen der sog. Konsensgruppe (siehe News vom 10.10.15).
Dabei wurde „erneut die Notwendigkeit der staatlichen Verankerung der Osteopathie in der Gesundheitsversorgung in Deutschland durch die legislative Umsetzung des von der Konsensgruppe einwickelten Berufsbildes für den nicht-ärztlichen Osteopathen im Sinne eines Berufsgesetzes gefordert.“
Grundproblem sei eine „bislang noch immer fehlenden staatlichen Kontrolle der Berufsausübung für den Osteopathen“ und „der Ausweg der Berufsausübung über eine Erlaubnis als Heilpraktiker (...) eine an sich untragbare Lösung.“