Der Bundesverband Osteopathie, BVO, kommentiert erneut das Düsseldorfer OLG-Urteil (siehe News vom 25.09.15).
Für den BVO „ist das OLG-Urteil nach wie vor eine Einzelfallentscheidung im Zuge des Wettbewerbsrechts“. Deshalb hält der Verband die Information für „absolut kontraproduktiv (...), nun übereilt der Anerkennung als Heilpraktiker zu folgen.“
Laut BVO „ist es wenig hilfreich, nun den „Umweg“ über die Anerkennung als Heilpraktiker zu nehmen. Denn allein dieser Weg könnte das „Aus“ für ein neues Berufsbild bedeuten.“