Der Bundesverband Osteopathie, BVO, startet eine Neuauflage seiner Personalzertifizierung für Mitglieder (siehe News vom 30.04.15). Verbandsmitglieder können sich nach einer entsprechenden Prüfung als „zertifizierter Osteopath BVO (TAWcert)“ ausweisen.
Damit würden „die bekannten Forderungen des BVO (...) nach einem eigenständigen Beruf „staatlich anerkannter Osteopath mit Primärkontakt“ gegenüber der Politik sowie weiteren Entscheidungsträgern im Gesundheitssystem“ unterstützt.
Der BVO weist allerdings darauf hin, dass „Therapeuten ohne HP-Erlaubnis (...) mit dem Zertifikat - wie auch mit der Bezeichnung „Osteopath“ oder jedem anderen Hinweis auf Osteopathie - derzeit nicht werben“ dürfen.
Quelle: www.bv-osteopathie.de