Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Osteopathische Therapie, DAGOT, hat ihre Therapeutenliste entfernt und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich an die Vorgaben des OLG-Urteils zu halten (siehe News vom 23.09.15).
Mit dem Urteil „hat das Gericht unsere freie Berufswahl und Ausübung zu Unrecht verboten, hiergegen ist zunächst kein Rechtsmittel möglich. Solange uns keine anderen Gerichtsentscheidungen vorliegen, müssen wir unseren Mitgliedern empfehlen, sich in der Praxis an die Vorgaben zu halten.“