Der ärztliche Dachverband Berufsverband deutscher osteopathischer Ärzteverbände, BDOÄ, hat Ende September eine allgemeine Abrechnungsempfehlung für ärztliche osteopathische Leistungen verabschiedet. Darin empfiehlt der BDOÄ zur Abrechnung osteopathischer Behandlungen spezifische Ziffern für die Gebührenordnung für Ärzte, „da die osteopathischen Leistungen sich in dem aktuellen Gebührenverzeichnis nicht abbilden.“
Quelle: www.bdoae.de