Der nichtärztliche Dachverband Bundesarbeitgemeinschaft Osteopathie, BAO, hat eine Rundmail an die eigenen BAO-Urkundeninhaber veröffentlicht, um „auf diesem Weg alle Therapeuten über Physiotherapie und Osteopathie“ zu informieren.
Wie schon einmal mitgeteilt (siehe News vom 10.10.15), empfiehlt die BAO allen „Physiotherapeuten, die Osteopathie praktizieren, eine Heilerlaubnis. Auch die Erstattungspraktiken der gesetzlichen Krankenkassen ändern nichts an dieser Tatsache. D. h. eine Verordnung durch einen Arzt per Rezept oder „formloser ärztlicher Bescheinigung“ legitimiert keine osteopathische Behandlung durch einen Physiotherapeuten.“
Das OLG-Urteil unterstreiche „die Notwendigkeit einer Regulierung der Ausbildung und Ausübung der Osteopathie (...)Als BAO und Mitglied der Konsensgruppe Osteopathie Deutschland werden wir den entstandenen Druck nutzen, um die Regulierungsbedürftigkeit der Politik gegenüber für die Osteopathie noch deutlicher zu machen.“