Der Bundesverband Osteopathie, BVO, hat eine „Abfrage der aktuellen Krankenkassendaten“ durchgeführt. Demnach erstatten „nahezu alle Krankenkassen (...) osteopathische Leistungen anteilig (...) im Delegationsverfahren, sprich auf Verordnung eines Arztes.“
Der BVO wertet dies positiv, rät aber trotzdem zur Vorsicht „vorrangig bei der Werbung.“