Der Spitzenverband der Heilmittelverbände, SHV, will die Gesundheitsminister der Bundesländer auffordern, Regelungen nach Vorlage der hessischen WPO-Osteo zu erlassen, „um so (mehr) Rechtssicherheit für Physiotherapeuten zu schaffen, die auf der Basis einer ärztlichen Verordnung für Osteopathie behandeln.“
Die Forderung des SHV wird im Februar im Berufeausschuss der Bundesländer beraten.
Mitglieder des SHV sind der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK (siehe News vom 06.11.15), der Deutsche Verband der Ergotherapeuten, DVE, der Deutsche Verband für Physiotherapie, ZVK, und der Verband Physikalische Therapie, VPT.
Die WPO-Osteo ist eine nur in Hessen erlassene „Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo)“, die die Weiterbildung in Osteopathie für Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Heilpraktiker staatlich regelt.