Wie der Verband Physikalische Therapie, VPT, mitteilt, wird die Techniker Krankenkasse weiterhin Osteopathie mit bis zu 120 Euro jährlich anteilig erstatten, auch wenn diese nicht von Ärzten und Heilpraktikern, sondern von osteopathisch ausgebildeten Physiotherapeuten erbracht wird.
Das OLG-Urteil „aus Düsseldorf (würde) den gesetzlichen Krankenkassen nicht den Boden für die Kostenerstattung entziehen.“
Der VPT erwartet deshalb, „dass auch andere Krankenkassen bei der aktuellen Erstattungspraxis bleiben und die Erstattung der Osteopathie nicht aus ihrem Leistungsangebot streichen.“