In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Osteopathische Therapie, DAGOT, und die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin, DGOM, zur Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten auf ärztliche Verordnung.
Demnach habe das OLG Düsseldorf in seinem Urteil (siehe News vom 25.09.15) „die Rechtsauffassung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Akz.: 3 C 2604/08.N vom 18.06.2009) und die wissenschaftliche Erklärung der BÄK - Bundesärztekammer (...) nicht in Betracht gezogen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass therapeutische osteopathische Techniken im Delegationsverfahren möglich sind.“
Zu den gemeinsamen Empfehlungen der beiden Verbände zählen u.a. folgende Punkte:
„- In einer Physiotherapie-Praxis darf keine Werbung für Osteopathie stattfinden, da die Osteopathie zur Heilkunde zählt. Heilkunde dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker
anwenden.
- Der Physiotherapeut/in mit D.O.T.™ (DGOM) behandelt mit therapeutischen
osteopathischen Techniken.
- Diese sind nach Angaben der BÄK an fortgebildete Physiotherapeuten delegierbar.“
Die DAGOT, deren Mitglieder ausschließlich Physiotherapeuten sind, die im Delegationsverfahren osteopathisch arbeiten, ist durch das Urteil des OLG unmittelbar betroffen.