Nachdem sich einzelne Mitglieder der sog. Konsensgruppe Osteopathie bereits zum OLG-Urteil geäußert hatten (News vom 10.10.2015, News vom 03.10.15, News vom 03.10.2015), folgt nun eine gemeinsame Stellungnahme von AFO, BAO, DVOM, ROD und VOD.
Demnach sieht sich die Konsensgruppe Osteopathie „in seiner Forderung nach der Berufsanerkennung unterstützt.“
Zwar sei rechtlich nachvollziehbar, „dass die Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der osteopathischen Tätigkeit erforderlich ist“, doch sei dies nicht ausreichend, denn die „Heilpraktikererlaubnis“ setze keine geregelte Ausbildung voraus.
Deshalb fordert die Konsensgruppe, „dass der Beruf des Osteopathen gesetzlich verankert wird. Nur so wird für den Osteopathen und den Patienten klargestellt, welche Qualifikation mindestens erforderlich ist, um diese Berufsbezeichnung zu tragen.“
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