Als erste gesetzliche Krankenkasse lehnt die IKK Südwest Leistungserbringer für Osteopathie ab, die keine Heilerlaubnis besitzen. Darauf weist die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hin.
Die hpO zitiert aus einem ihr vorliegenden Schreiben, wonach sich die Kasse „an der bisher ergangenen Rechtsprechung (orientiert) und insbesondere an dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015, Az: I-20 U 236/13. Diesem folgend, übernehmen wir keine Kosten mehr für osteopathische Leistungen, die durch einen Physiotherapeuten ohne Berufserlaubnis für Heilpraktiker erbracht werden.“
Die in Saarbrücken sitzende IKK Südwest zählt über 650.000 Versicherte.