Wie der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, meldet, erstattet die AOK NordWest nur noch dann anteilig Osteopathie, wenn diese von Ärzten oder Heilpraktikern erbracht wird. Das sei laut VOD per Brief einzelnen Osteopathen mitgeteilt worden.
Damit folgt neben der IKK Südwest (siehe News om 24.12.2015) eine weitere Kasse dem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (siehe News vom 25.09.2015).