Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, zitiert einen weiteren Juristen zum OLG-Urteil (siehe News vom 25.09.2015) mit einem „vorläufigen jurstischen Fazit“.
Heilpraktikerrecht-Experte Dr. René Sasse, der sich schon einmal zum OLG-Urteil geäußert hatte (siehe News vom 01.10.2015), führt dabei neue Argumente auf und erläutert u.a. warum seiner Auffassung nach Osteopathie als Heilkunde nicht an Physiotherapeuten delegiert werden kann:
„Eine Ausweitung des Delegationsprinzips über den gesetzlichen Aufgabenbereich eines Gesundheitsdienstberufs hinaus, würde zu einer uferlosen Ausweitung heilkundlicher Kompetenzen und somit zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen. Zudem können rein verbandsrechtlich organisierte Weiterbildungen nicht den gesetzlich festgelegten Aufgabenbereich erweitern. Eine solche Sichtweise ließe sich nicht auf den Bereich der Osteopathie beschränken. Letztlich stünde es den Angehörigen eines Gesundheitsberufes frei, ihre heilkundlichen Befugnisse durch private Weiterbildungen beliebig zu erweitern.“