Als erste gesetzliche Krankenkasse verweist die BKK RWE explizit auf das Urteil des OLG Düsseldorf (siehe News vom 25.09.2015):
„Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 08.09.2015 Physiotherapeuten untersagt, Osteopathie-Leistungen auszuüben, sofern keine ärztliche Approbation oder eine Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz vorliegt.“
Widersprüchlich ist allerdings die Empfehlung, die die Kasse Ihren knapp 60.000 Versicherten ausspricht:
„Falls Sie sich in einer Physiotherapiepraxis behandeln lassen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung zu erkundigen, ob Sie eine Rechnung über „Osteopathie“ erhalten werden.“