Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet von einer Stellungnahme des bayerischen Gesundheitsministeriums und zitiert ausführlich daraus.
Der Verband fasst die Stellungnahme wie folgt zusammen:
- „Osteopathie ist nicht teilbar
- Ihre Ausübung erfordert die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder die ärztliche Bestallung.
- Physiotherapeuten dürfen Osteopathie auch nicht in Teilen ausüben.
- Eine ärztliche Verordnung ändert nichts an diesem Ausübungsverbot.“
Auch der nichtärztliche Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO berichtet von einer Stellungnahme des bayerischen Gesundheitsministeriums:
„Wie auch im Urteil des OLG Düsseldorf verweist das Ministerium darauf, dass die Osteopathie zur Heilkunde zählt und somit nicht von Physiotherapeuten ausgeübt werden darf.“
Physiotherapeuten „dürfen auch keine parietalen osteopathischen Techniken anbieten. Die Verordnung eines Arztes ändert nichts an dieser Tatsache.“
www.hpo-osteopathie.de
www.bao-osteopathie.de