Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, teilt „uneingeschränkt“ die Auffassung des Verbands Osteopathen in Hamburg, OiHH, bezüglich der Stellungnahme des bayerischen Gesundheitsministeriums (siehe News vom 25.02.2016) und zitiert daraus.
Demnach kann „Nur auf der Basis der rechtssicheren Ausübung der Osteopathie (...) die Grundlage geschaffen werden, die zur Qualitätssicherung, Anerkennung und zu einem eigenen Berufsbild führen werden.“