Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat zwei Juristen zur Stellungnahme des bayer. Gesundheitsministerium (siehe News vom 25.02.2016) befragt. Demnach decken sich Stellungnahme und das Düsseldorfer OLG-Urteil vom 8. September 2015 (siehe News vom 25.09.2015).
„Wenn es (...) schon einmal ein Urteil und eine Stellungnahme einer obersten Landesbehörde aus unterschiedlichen Bundesländern gibt, die zudem zu einem bestimmten Fragenkreis eine einheitliche Linie vertreten, ist dies ein gewichtiges Indiz bei der Bewertung einer bestimmten Rechtslage auch für andere Entscheidungsträger.“
„Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer in ähnlicher Weise Stellung nehmen werden. Das bedeutet, dass man letztlich eine bundeseinheitliche Regelung braucht: Föderale Unterschiede sollten in diesem Bereich keine einheitliche Auslegung und Anwendung der Normen verhindern.
Das aktuelle Urteil und diese Stellungnahme sind aber auch als Chance zu begreifen, bundeseinheitliche Ausbildungsstandards zu erarbeiten.“