Auch die Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker, ACON, weist auf die Stellungnahme des bayer. Gesundheitsministeriums hin, wonach Physiotherapeuten die Ausübung der Osteopathie untersagt ist, (siehe News vom 25.02.2016):
„Das Ministerium hat hiermit die Rechtslage nochmals bestätigt und die Notwendigkeit unterstrichen, zur rechtssicheren Ausübung der Osteopathie die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben.“