Der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, Mitglied der sog. Konsensgruppe, berichtet von einem Schreiben der Konsensgruppe an den aus der Gruppe ausgeschiedenen Bundesverband Osteopathie, BVO.
Darin ruft die Konsensgruppe den BVO „zur Einigkeit und zu einem gemeinsamen Vorgehen auf, um die Berufsanerkennung zu erreichen.“
Zudem wird der BVO aufgefordert, „die Situation und das Risiko, das von einem Verstoß gegen das HP Gesetz ausgeht, gegenüber den Mitgliedern nicht zu verharmlosen, sondern die Mitglieder gemeinsam darin zu stärken, durch die nach der aktuellen Rechtslage erforderlichen HP Erlaubnis Rechtssicherheit zu erlangen.“
Weiter heißt es: „Die Konsensgruppe hat sich (...) einheitlich dafür ausgesprochen, dass nur solche Osteopathen auf sogenannten Therapeutenlisten beworben werden, wenn diese im Sinne der gemeinsamen Anforderungen voll qualifiziert sind. Ein Führen von sogenannten Schülerlisten wird daher ausdrücklich abgelehnt.“