Das für März erwartete Urteil zum sektoralen Heilpraktiker für Osteopathie liegt nun vor (siehe News vom 04.03.2016), ist aber noch nicht rechtskräftig.
„Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun dem Kläger nicht Recht gegeben und einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie eine Absage erteilt.“