Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, berichtet ausführlich über das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, das die Klage eines Physiotherapeuten nach Erteilung eines sektoralen Heilpraktikers für den Bereich der Osteopathie abgewiesen hat (siehe News vom 22.03.2016).
Demnach hatte ein Physiotherapeut nach seinem „erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studiengang „Manuelle Medizin und Osteopathie“ nun auch den sektoralen Heilpraktiker für den Bereich Osteopathie“ beantragt.
Das hat das Gericht abgelehnt, da für die „Durchführung der selbständigen und eigenverantwortlichen Osteopathie (...) weiterhin die allgemeine Heilpraktikererlaubnis erforderlich“ sei.