Wie in Bayern (siehe News vom 25.02.2016), Baden-Württemberg (siehe News vom 22.03.2016) und Schleswig-Holstein (siehe News vom 29.03.2016) dürfen auch im Saarland und in Sachsen-Anhalt Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis keine Osteopathie erbringen.
Darauf verweist die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, und zitiert aus zwei ihr vorliegenden Schreiben der jeweiligen Gesundheitsministerien.
Beide Ministerien definieren Osteopathie als eigenständige Heilkunde, deren Ausübung dem Heilpraktikergesetz unterliegt.
Damit erteilen laut hpO „beide Gesundheitsministerien jenen Manualmedizinern und Physiotherapieverbänden eine Absage, die Osteopathie oder Teile daraus gern der Manuellen Medizin bzw. Manuellen Therapie zuordnen wollen.“