Der Bundesverband Osteopathie, BVO, berichtet von einem Kommentar, der ohne namentliche Nennung auf dem Portal „up unternehmen Praxis“ für „Praxisinhaber und –leiter in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie“ erschienen war.
Laut BVO beschreibt der Kommentar „das Vorgehen von zwei Interessenvertretern osteopathisch tätiger Heilpraktiker, die das Urteil des OLG Düsseldorf gezielt dazu nutzen würden, um Physiotherapeuten von der Osteopathie fernzuhalten.“
Gemeint sind damit die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, und die Osteopathen in Hamburg, OiHH, die laut BVO „Mitte Dezember 2015 gemeinsam die Gesundheitsminister der Länder angeschrieben und Argumente gegen die Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten zusammengetragen“ hatten.