Wie die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, mitteilt, entscheiden in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte darüber, „ob Physiotherapeuten gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen, wenn diese Osteopathie praktizieren.“
Der Verband hatte beim Ministerium angefragt, wie NRW „zur Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten steht und ob Nordrhein-Westfalen die Auffassung aus Bayern teilt, wonach Osteopathie, auch auf ärztliche Verordnung nicht von Physiotherapeuten praktiziert werden darf."
Ein eigenes Berufsgesetz hält man in Düsseldorf für nicht notwendig, denn „Die Notwendigkeit eines eigenen Berufsbilds "Osteopath/in" oder einer staatlich geregelten Weiterbildung nach dem Vorbild der WPO-Osteo wurde (...) bislang nicht nachgewiesen."