Nachdem das bayerische Gesundheitsministerium eine Überganslösung für Physiotherapeuten in Aussicht gestellt hatte (siehe News vom 16.03.2016), war die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, zu einem weiteren Treffen ins Ministerium „gebeten worden“.
„Die drei Möglichkeiten, die allgemeine Heilpraktiker Erlaubnis, der sektorale Heilpraktiker Osteopathie oder die Erlaubnis der Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten/innen über eine Verordnung eines Arztes wurden mit all ihren Pro und Contras diskutiert. Zum ersten Mal wurden auch die Probleme, welche die allgemeine HP Erlaubnis mit sich bringt, angesprochen.
Die Mitarbeiter von Frau Huml werden der Ministerin die gewonnenen Erkenntnisse vorlegen, damit sie eine Entscheidung in der momentanen Situation treffen kann.“