Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, und der Bundesverband Osteopathie, BVO, fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein „Berufsgesetz auf Bundesebene“, um „die längst überfällige Qualitätssicherung für die Osteopathie und Rechtssicherheit für die Osteopathen“ herbeizuführen. Osteopathie dürfe „keine Straftat sein“.
„Der Osteopath muss unter der Heilpraktikererlaubnis arbeiten und sich auch als solcher bezeichnen, wenn er nicht rechtlich verfolgt werden will. Die Bezeichnung „Osteopath“ ist darüber hinaus nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig, da irreführend, weil es den Beruf rechtlich nicht gibt. Die Heilpraktikererlaubnis aber gewährleistet keine Qualifikation des Osteopathen.“
Deshalb appellieren beide Verbände an die Politik „die Qualifikation des Osteopathen muss durch ein Berufsgesetz festgelegt werden.“
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