Der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, kommentiert einen Artikel, der diesen Monat im Organ der Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, DGOU, erschienen ist.
Darin geht es um eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin und der DGOU für das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium.
Gefordert wird die Einführung der delegierbaren „Osteopathischen Therapie“ für Physiotherapeuten:
„Die an Physiotherapeuten delegierbaren Anteile von "Osteopathischen Verfahren" sollten als "Osteopathische Therapie" definiert werden und in einer ergänzenden Weiterbildung gelehrt werden, die den Physiotherapeuten ermächtigen, diese nach ärztlicher Anordnung auf Rezept erbringen zu können.“
Laut DVOM ist die Stellungnahme „auf der Basis medizinethischer Grundsätze gesamtumfänglich abzulehnen.“