Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, informiert über ein Schreiben des thüringer Gesundheitsministerium.
Demnach wird sich „die AG Berufe des Gesundheitswesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, AOLG, (...) mit den praktischen Auswirkungen des OLG-Urteils vom 8. September 2015 befassen. (...) Im Rahmen dieser Abstimmung werden sich die Gesundheitsministerinnen und -minister eine Auffassung bilden, die in das weitere Verfahren eingebracht werden soll."