Das Verbraucherportal finanzen.de geht der Frage nach, wann Krankenkassen für Osteopathie zahlen und hat dazu ein Interview mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Osteopathie, BVO, Georg Schöner geführt.
„‚Grundsätzlich sollte der Therapeut eine Ausbildung von derzeit 1.350 Stunden nachweisen, plus aller dazugehörigen Prüfungen’, erklärt Schöner. Darüber hinaus gibt es auch Therapeuten, die ‚eine wissenschaftliche Arbeit gefertigt oder sogar einen Bachelor oder Master of Science gemacht’ haben. Eine Ausbildung zum Osteopathen ist allerdings kein Garant dafür, dass die Krankenkasse eine Behandlung erstattet. Hier haben die gesetzlichen Krankenkassen ganz unterschiedliche Vorgaben für eine Kostenerstattung.“