Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, beleuchtet die Folgen eines eigenständigen Heilberufs Osteopath und ob dieser künftig mit Ärzten zusammenarbeiten dürfte:
„Wie würde die Zusammenarbeit von Ärzten mit Osteopathen aussehen, wenn diese durch ein eigenes Berufsgesetz anerkannt wären? Auch hier würde die (Muster-)Berufsordnung der Ärzte weiterhin gelten und Ärzten eine Zusammenarbeit mit dem neuen Heilberuf Osteopath untersagen. Eine Zusammenarbeit wäre nur dann möglich, wenn der Osteopath weisungsgebunden auf ärztliche Verordnung hin tätig werden dürfte, ohne im Primärkontakt zu behandeln und Diagnosen zu stellen.“