Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, beleuchtet die Folgen eines eigenständigen Heilberufs Osteopath und geht der Frage nach: „Wer dürfte alles Osteopathie praktizieren, wenn es ein eigenes Berufsgesetz gäbe?“
Laut Verband hätte „Ein eigenes Berufsgesetz für Osteopathie (...) keine Auswirkungen auf Ärzte und Heilpraktiker. Beide Berufsgruppen könnten weiterhin im Primärkontakt uneingeschränkt Osteopathie praktizieren, weil ein neues Berufsgesetz bestehende Berufe in der Ausübung der Heilkunde nicht tangieren würde.“