Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, beleuchtet die Folgen eines eigenständigen Heilberufs Osteopath und geht der Frage nach: „Welche Bereiche würden bei einem eigenen Berufsgesetz noch zur Osteopathie zählen?“
Laut Verband erfüllt die Osteopathie hinsichtlich Ausbildungsinhalte, Wirksamkeit und Abgrenzbarkeit nicht die Voraussetzungen für einen eigenen Heilberuf im Primärkontakt.
„Sollte ein eigenes Berufsgesetz kommen, dann nur, wenn es wesentliche Bereiche der Osteopathie außen vor lässt. So könnte ein Berufsgesetz den Primärkontakt verhindern und die Diagnose dem Arzt und Heilpraktiker übertragen. Der Osteopath dürfte dann gemäß Berufsgesetz keine eigene Diagnose betreiben, sondern nur auf Verordnung hin arbeiten. Fraglich wäre zudem, ob dann nicht auch jene Bereiche herausfallen würden, die eindeutig der Heilkunde zuzurechnen sind (...).“